So geht´s – FAQ

Unser Serviceangebot

Vom Erstkontakt bis zum fertigen Solarkraftwerk

Persönliche Beratung
Alles beginnt mit einem Telefonat und einem Termin bei Ihnen vor Ort. Dabei werden gemeinsam alle Fragen und Details geklärt und zudem eine Energie-Analyse auf Grundlage Ihres Bedarfs und der örtlichen Begebenheiten erstellt.

Energetische Finanzierung
Wir beraten zu den Alternativen einer Finanzierung. Denn wir arbeiten mit den meisten Hausbanken zusammen, die verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten mit den besten Zinsen der Stadt anbieten.

Maßgeschneidertes Angebot
Auf Grundlage unserer Energieanalyse erstellen wir ein Autarkiekonzept, welches am besten zu Ihren Wünschen und Bedürfnissen passt und präsentieren ein unverbindliches Angebot für Ihr zukünftiges Solarkraftwerk.

Organisation & Installation
Die Installation setzten wir mit unseren eigenen Bauteams um. Und unser Projekt-Management steht Ihnen bei Abstimmungsbedarf rund um die Uhr zur Verfügung, damit Ihre Zufriedenheit sichergestellt ist. Bei uns alles aus einer Hand.

Beantragung & Formulare
Wir erledigen für Sie die Anmeldung der Solaranlage beim Netzbetreiber inklusive aller Zertifikate. Beantragen den Zählerwechsel und erstellen die Fertigmeldung.

Finaler Leistungs-Check
Anhand einer Computergestützten Echtzeitsimulation überprüfen wir die Leistung Ihrer installierten Anlage und konfigurieren so die Spitzenleistung.

Inbetriebnahme & Registrierung
Unser Elektriker prüft die Installation, den Einbau und die Funktionsfähigkeit der neuen Anlage und meldet dem Netzbetreiber die Fertigstellung.

Wirtschaftlichkeit
Wie schnell rechnet sich mein Solarkraftwerk? Für unsere Beratung gilt: Die Investition in ein Solarkraftwerk sollte sich nach unter 10 Jahren rechnen. Dabei hängt die individuelle Amortisation von verschiedenen Faktoren ab:

  1. Höhe des Stromverbrauchs
  2. Höhe des Strompreises
  3. Grad der Selbstnutzung
  4. Nutzung eines Stromspeichers
  5. Nutzung eines E-Auto
  6. Höhe der Einspeisevergütung

Je mehr Sie selbst nutzen, umso schneller wird amortisiert.
Schneller refinanziert als angenommen:
Die steigenden Energiekosten sowie die bestehende Einspeisevergütung tragen zur wesentlichen Verkürzung der Amortisationszeit nach dem Kauf eines Solarkraftwerkes bei. Durch die Nutzung einer Elektroheizung oder eines Elektroautos erhöht sich der Grad der Selbstnutzung und verkürzt so die Dauer, bis sich Ihr SWE-Solarkraftwerk refinanziert hat. Nutzen Sie zudem den SWE-Energiemanager und beladen Sie den Stromspeicher, Ihr Elektroauto und die Elektroheizung mit Strom genau dann, wenn dieser gerade benötigt wird.

Beispiel einer Amortisationsberechnung



Unabhängigkeit:
Wirkliche Unabhängigkeit beginnt mit dem, was Sie sich wünschen. Wir greifen auf alle Fabrikate zu, um das für Sie passende Konzept zu erstellen. Um Ihnen eine maßgeschneiderte Energielösung bieten zu können, arbeiten wir mit allen namhaften Anbietern für Solar-Komponenten zusammen.
Wir ermitteln welche Lösung in Ihrem individuellen Fall Sinn macht, zudem erhalten Sie eine einzigartige Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Erreichung Ihrer energetischen Ziele.

Förderung
Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen: Achtung! Bitte beachten Sie die, im Zusammenhang mit den Änderungen des Jahressteuergesetzes, in Bezug auf die Absenkung der Umsatzsteuer auf PV-Artikel, geltenden Richtlinien

12 Absatz 3: Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

  1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
  2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen
  4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.